Aus 2 mach 4 Jahre Garantie auf von uns erbrachte Inlays, Kronen, Brücken.
Ich verpflichte mich zur Garantieverlängerung auf 4 Jahre - bei von mir erbrachten Leistungen, wie Inlays, Kronen, Brücken - damit überschreite ich die gesetzliche Vorgabe von zwei Jahren deutlich.
Voraussetzung für die Garantieverlängerung ist die Teilnahme an regelmässigen Kontrollbesuchen ( zweimal im Jahr, pro Halbjahr einmal), sowie eine zweimalige Professionelle Zahnreinigung
Weiterhin muss die Erstrechnung für die jeweilige Leistung vollständig bezahlt worden sein.
Dies wird dann in einem Vorsorgevertrag mit Erstellung des Heil - und Kostenplanes festgehalten.
Sie erhalten eine Garantiekarte, sowie eine Kopie der Vereinbarung mit der Rechnung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zu unseren Praxiszeiten gerne zur Verfügung.