Bedenken Sie bitte auch, dass eine ordentliche, persönliche Voruntersuchung mit Röntgenbildern für eine korrekte Erstellung des Kostenvoranschlages notwendig ist.
Notwendige Voruntersuchungen bestehen aus einem genauen introralen, extraoralen Befund, notwendigen Röntgenbildern und Situationsmodellen.
Da dies alles im Vorfeld einer möglichen Therapieplanung und anschliessender Versorgung anfällt, wir aber nicht wissen, wie Sie sich entscheiden, werden diese Massnahmen in Rechnung gestellt und bei einer Versorgung durch unsere Praxis mit der Rechnung vergütet.
Am Telefon wäre es unseriös über Preise zu sprechen, da genaue Kenntnisse Ihrer Situation nicht bekannt sind.
Bitte verstehen Sie es nicht als unhöflich, aber telefonisch wird zu Zahnersatz, Füllungen, Implantaten keine Preisauskunft erteilt.
Diese Untersuchung wird nach Richtlinien der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und / oder Privater Versicherer (PKV) berechnet. Die Grundlage der Berechnungen sind der "BEMA" und die "GOZ/ GOÄ".
Abschliessend erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag (KVA) und Therapieplan für die geplante Behandlung.
Erst wenn Sie mit dem Behandlungsvorschlag einverstanden sind, erfolgt die Ausstellung des Heil- und Kostenplanes. Diesen reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
Eine Behandlung startet erst, wenn alle notwendigen Unterlagen unterschrieben, genehmigt und vollständig in unserer Praxis vorliegen.
Privatversicherte Patienten sollten Ihrer Krankenkasse im Vorfeld ebenfalls den Behandlungsbedarf vorlegen.